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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungs- und Urheberrechten von Luftbildfotos Hans-Jürgen Krauss erfolgen ausschließlich zu nachfolgenden Bedingungen, es sei denn abweichende Vereinbarungen wurden schriftlich getroffen. Diese AGB gelten als vereinbart, wenn Ihnen nicht innerhalb von 3 Kalendertagen nach Erhalt des Bildmaterials schriftlich widersprochen wird.
I. ALLGEMEIN
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Luftbildfotos Hans-Jürgen Krauss. Abweichende Bedingungen und Sondervereinbarungen bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung. Mit der Lieferung des Fotomaterials werden die Nutzungsrechte am Werk übertragen. bestehende Urheberrechte seitens Luftbildfotos Hans-Jürgen Krauss bleiben unberührt.
II. LIEFERZEIT
Die Auftragsfertigstellung ist natürlich wetterabhängig. Sich daraus und aus Auftragsstaffelung ergebende Lieferverzögerung gelten als vereinbart und begründen keine über die gesetzlichen Regelungen über den vertraglichen Rücktritt hinausgehenden Rechte. Individuelle Vereinbarungen über den Lieferzeitraum haben Fixvertragcharakter und begründen im Falle des Nichteinhaltens durch Luftbildfotos Hans-Jürgen Krauss ein außerordentliches Rücktrittsrecht des Auftraggebers.
Für bestätigte Aufträge laut Auftragsformular gilt im Falle einer Terminfestsetzung durch Luftbildfotos Hans-Jürgen Krauss von mehr als 3 Monaten nach Auftragseingang ein außerordentliches Rücktrittsrecht des Auftraggebers als vereinbart. Der Rücktritt vom Auftrag ist unverzüglich anzuzeigen.
III. HONORARE
Die Art der vereinbarten Nutzung gilt mit dem vereinbarten Honorar als abgegolten und von Luftbildfotos Hans-Jürgen Krauss als genehmigt. Jede Art der weiteren Nutzung unseres Fotomaterials ist honorarpflichtig. Die Benutzung als Arbeitsvorlage sowie zu Layout- und Präsentationszwecken steht der Veröffentlichung gleich und bedarf der schriftlichen Zustimmung von Luftbildfotos Hans-Jürgen Krauss. Die Honorare werden mit Übersendung des Fotomaterials fällig und sind innerhalb einer Frist von 10 Tagen auf das Konto von Luftbildfotos Hans-Jürgen Krauss zu überweisen. Die Höhe des jeweiligen Honorars richtet sich entsprechend unserer aktuellen Preisliste nach Art und Umfang der Nutzung oder nach individueller schriftlicher Vereinbarung. Honorarvereinbarungen gelten nur für die einmalige Nutzung zu dem angegebenen Zweck und Umfang. Wird ein fälliges Honorar nicht gezahlt, gelten die Nutzungsrechte als nicht übertragen. Bei Überschreitung der angegebenen Zahlfrist behält sich Luftbildfotos Hans-Jürgen Krauss das Recht vor, Mahngebühren zu berechnen.
IV. GEBÜHREN, KOSTEN, NACHBESTELLUNG
Für jede Fotobestellung werden Versandspesen und Bearbeitungskosten berechnet. Sie können nicht mit dem Nutzungshonorar verrechnet werden. Die Vereinbarung eines Pauschalpreises umfasst o.g. Kosten. Durch die Zahlung dieser Kosten werden keine weitergehenden Rechte erworben. Unsere nicht übereigneten Vorlagen sind spätestens innerhalb von 4 Wochen zurückzugeben, das Versandrisiko trägt der Absender. Bei Fristüberschreitung sind wir berechtigt, Blockierungsgebühren zu erheben. Diese betragen pro Foto für jeden angefangenen Monat der Fristüberschreitung mindestens 20,00 € für Farbvorlagen, Farbdias, Originalmaterial und Negative. Bei verwendeten Vorlagen können wir diese Kosten neben dem Veröffentlichungshonorar verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht berührt.
V. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE
Für jedes nicht durch Luftbildfotos Hans-Jürgen Krauss übereignete und beschädigte oder verloren gegangene Foto erheben wir eine dem Entfallen der Nutzungsmöglichkeit des Bildes entsprechende Schadenersatzforderung. Diese Schadensersatzsumme gilt mit 400,00 € pro Farbvorlage als vereinbart, ohne das wir die Höhe des Schadens nachzuweisen haben. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist dadurch nicht ausgeschlossen. Durch die Zahlung einer Schadensersatzsumme erwirbt der Besteller kein Eigentum und keine Rechte an dem Ihm zur Verfügung gestellten Fotomaterial. Werden als verloren gemeldete und berechnete Fotovorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung wieder aufgefunden und zurückgegeben, vergüten wir den Betrag nach Abzug der fälligen Blockierungsgebühren – höchstens jedoch 50% der Ersatzgebühren. Für entstandene Aufwendungen durch verspätete Rücktrittsanzeige nach § II. AGB (s.o.) ist Schadenersatz in Höhe der Aufwendungen zu leisten.
VI. VERFÜGUNGSBESCHRÄNKUNG, HAFTUNG
Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am Bildmaterial übertragen. Andere Vereinbarungen wie Übertragung der Urheberrechte sind gesondert kostenpflichtig und bedürfen der Schriftform. Eine Verwendung für Werbezwecke bedarf in jedem Fall unserer vorherigen Zustimmung. Die Duplizierung unserer Vorlagen und Fotomaterials oder die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Wird hiergegen verstoßen, ist ein Mindestersatzbetrag in Höhe des fünffachen Honorars fällig. Weitere Forderungen gegen Dritte bleiben hiervon unberührt. Wir haften nicht für Schäden irgendwelcher Art, die sich aus der Nutzung unseres Materials ergeben sollten. Der Besteller, bzw. der für das jeweilige Druckwerk Verantwortliche trägt in jedem Fall die Verantwortung selbst. Entsprechendes gilt für Bildtexte. Bei Falschlieferung oder nicht termingerechter Lieferung unsererseits sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Der Rücktrittsanspruch bleibt hiervon unberührt. Der Besteller verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung unseres Fotomaterials. Er haftet dafür bis zum unversehrten Eingang des Fotomaterials bei uns. Die Vorlagen dürfen nicht zerschnitten oder sonst wie beschädigt werden. Sie sind sorgsam mit den branchenüblichen Hilfsmitteln auszuzeichnen. Ein auch nur teilweise beschädigtes Bild ist einem Totalverlust gleichzusetzen.
VII. URHEBERVERMERK
Jede Nutzung unseres Fotomaterials darf nur mit dem Urheberrechtsvermerk www.lbf-hjk.de zusammen mit dem Aufnahmedatum erfolgen. Der Quellennachweis hat so zu erfolgen, dass eine einwandfreie Identifizierung möglich ist und auch kein Zweifel an der Zuordnung von Foto und Nachweis entsteht. Bei Unterlassung erhöht sich das Bildhonorar um 100%. Der Nutzer hat Luftbildfotos Hans-Jürgen Krauss von aus Unterlassung des Urheberrechtsvermerkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Besteller unseres Fotomaterials ist verpflichtet, soweit die Vorlagen für Druckwerke benutzt werden, ein vollständiges Belegexemplar kostenlos zu liefern. Weitere Exemplare können zum Mitarbeiterpreis (§26 Verlagsrecht) erworben werden. Die Auflagenhöhe des Druckwerks ist anzuzeigen.
VIII. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, GERICHTSSTAND, SONSTIGES
Unsere Rechnungen sind stets ohne Abzug zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung können Mahngebühren erhoben werden. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Riesa. Auch bei Auslieferung ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
Luftbildfotos Hans-Jürgen Krauss, Januar 2006
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Luftbildfotos
Hans-Jürgen Krauss
Fröbelstraße 4
01609 Gröditz
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